Allgemeine Missverständnisse in Bezug auf Institutionelle Förderung

Aktualisiert am 3. Juli 2023

Institutionelle Förderung

Zum Jahresende 2022 erreichten mich vermehrt Anfragen von Vereinen auf der Suche nach Informationen zur Beantragung institutioneller Förderung. Dabei geht es eigentlich meist um die Fragen:

  • Wie können gemeinnützige Organisationen laufende Betriebs-, Anschaffungs- und Personalkosten stemmen?
  • Ist die institutionelle Förderung die gesuchte Lösung?

Die Antworten möchte in diesem Beitrag gern teilen.

Was ist der Unterschied zwischen einer institutionellen Förderung und der Projektförderung?

Googelt man die Definition, erhält man sofort eine – auf den ersten Blick erfreuliche – Antwort: „Neben der Projektförderung gibt es im Zuwendungsrecht die Möglichkeit der institutionellen Förderung. Dies bedeutet, dass Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden bewilligt werden können.“

Wenn das sogar im Zuwendungsrecht steht, warum findet man dann keine entsprechenden Förderprogramme oder Ausschreibungen?

Gehen wir einen Schritt weiter und sehen uns an, was das in der Praxis bedeutet.

In der Kommentierung der Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht durch Dr. Norbert Dittrich, Ministerialdirigent a.D., (Herausgeber Rehm Verlag) sind die wesentlichen Unterschiede wie folgt gegenübergestellt:

Im Bereich der Projektförderung (PF) dient die Zuwendung der Deckung von Ausgaben den Zuwendungsempfängers für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben. Gefördert werden nur bestimmte Projekte und die direkt damit zusammenhängenden Ausgaben.

Im Bereich der institutionellen Förderung (iF) dient die Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers. Gefördert wird also die Institution als Ganzes, ihre gesamte Tätigkeit.

Für das finanzielle Engagement des Bundes bedeutet die institutionelle Förderung eine Dauerverpflichtung, während die Projektförderung zeitlich begrenzt ist.

In beiden Fällen besteht zwar kein Anspruch auf Anschlussbewilligung oder Rechtsanspruch auf Weiterförderung. Allerdings vermerkt Dr. Dittrich:

„In der Praxis ergeben sich jedoch ganz erhebliche Schwierigkeiten, wenn eine institutionelle Förderung beendet oder reduziert werden soll, insbesondere unter sozialen Gesichtspunkten, wenn z. B. Personal entlassen werden müsste. Häufig wird in solchen Fällen auch auf politischer Ebene (insbesondere über Abgeordnete) Einfluss auf den Bund genommen. Eine iF kann daher in der Praxis regelmäßig nur dann eingestellt werden, wenn entweder die Institution (z. B. wegen Aufgabenwegfalls oder Aufgabenübergangs) aufgelöst wird oder ein anderer Zuwendungsgeber (z. B. ein Land oder eine Gemeinde) die institutionelle Förderung übernimmt.”

Es gilt das Omnibus-Prinzip

Das Bundesfinanzministerium / BMF und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ziehen klare Konsequenzen (siehe Dittrich, BHO Schwerpunkt Zuwendungsrecht, RehmVerlag): „Wegen der zeitlichen und inhaltlichen Begrenzung hat die Projektförderung Vorrang gegenüber der institutionellen Förderung.“ Und weiter: „Eine Ausweitung der Zahl der institutionellen Zuwendungsempfänger wird grundsätzlich abgelehnt, vor allem wegen der faktischen Dauerverpflichtung. Die Aufnahme eines neuen Zuwendungsempfängers in die institutionelle Förderung ist durch das Ausscheiden eines anderen Zuwendungsempfängers in finanziell gleichwertigem Umfang auszugleichen (so das Haushaltsaufstellungsschreiben des BMF für das Haushaltsjahr 2023, Nr. 23.1, sog. Omnibusprinzip; das soll heißen: der Bus ist voll, es kann nur einer einsteigen, wenn gleichzeitig einer aussteigt). Nur im Ausnahmefall und in der Regel nur bei erheblicher politischer Unterstützung ist es möglich, die Zustimmung des BMF und des Haushaltsausschusses zu einer zusätzlichen institutionellen Förderung zu erhalten.“

Der Bus ist voll. Es kann nur jemand einsteigen, wenn gleichzeitig jemand aussteigt.

Die Möglichkeit, einen Antrag auf institutionelle Förderung beim Bund zu stellen, (wie in der Projektförderung) gibt es im Prinzip nicht. Die erfolgreiche Einwerbung einer institutionelle Förderung ist stattdessen mit großem Lobby-Aufwand verbunden und lohnt sich nur für diejenigen Vereine, Verbände und Organisationen, die politisch aktiv und auf den erforderlichen Ebenen exzellent vernetzt sind.

Es bleibt die Frage: Wie kann ein gemeinnütziger Verein oder eine Organisation laufende Betriebs-, Anschaffungs- und Personalkosten stemmen, wenn diese zur Durchführung der geförderten Projekte benötigt werden, aber nicht förderfähig sind?

1. Entwickelt eine schlüssige Fundraising-Strategie (und justiert diese kontinuierlich)

Grundsätzlich sollten gemeinnützige Organisationen und Vereine eine Fundraising-Strategie entwickeln. Neben staatlicher Projektförderung zählen dazu Mitgliedsbeiträge, Spenden, die Einbindung von Sponsoren und Investoren und auch die Zusammenarbeit mit anderen privatwirtschaftlichen Organisationen wie Stiftungen. Online-Plattformen (z. B. Betterplace.org), unterstützen die gemeinnützige Arbeit und helfen bei der Akquise von Geld-, Sach- und Zeitspenden.

2. Nehmt Beratungen in Anspruch

Gemeinwohl-orientierten Vereine und Sozialunternehmen stehen zahlreiche kostenlose Beratungsangebote zur Seite:

Haus des Stiftens
https://www.hausdesstiftens.org
https://consulting4good.de

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/machmit

3. Sprecht mit lokalen Behörden und mit Stiftungen

In einigen Fällen werden vom Bezirk oder dem Kulturamt die Mietkosten übernommen oder Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Das deckt zwar nicht alles ab, aber immerhin wäre damit der Posten Miete schon mal gedeckt. Siehe:

Berliner Stadtteilzentren
https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/stadtteilzentren/#headline_1_2

Anschaffungen und Ausstattungskosten können in manchen Fällen über Stiftungen eingeworben werden. Siehe:

Bürgerstiftung Hamburg
https://buergerstiftung-hamburg.de/

 

Eine einfache Lösung gibt es also nicht. Was bleibt, sind viele Bausteine, die zusammengenommen zum Ziel führen. Zur Umsetzung bedarf es einer guten Planung, genügend Personal und eines langen Atems.

Meine Empfehlung: lasst euch professionell beraten, denkt langfristig und handelt nachhaltig.

Dranbleiben!

 

Disclaimer: Viele Wege führen zum Ziel. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr.


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