Förderinstrument::zeitgenössische Musik

Aktualisiert am 10. August 2023

MUSIKFONDS

AudioInstallation BCN e1490898565203
Förderung interdisziplinärer Ansätze Neuer Musik

Der Musikfonds e.V. wurde im September 2016 gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehören: Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische MusikDeutscher Komponistenverband, Deutscher Musikrat, Deutscher Tonkünstlerverband, Gesellschaft für Neue Musik, Initiative Musik und Union Deutscher Jazzmusiker.

Zielsetzung

Ziel ist die Förderung der zeitgenössischen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität.

„Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die […] die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.”

Angesprochen werden sollen: Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst.

Wer darf beantragen?

Das Förderinstrument richtet sich an natürliche und juristische Personen. Voraussetzung ist, dass diese im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sind. „ Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.”

Eckdaten

Förderart: Projektförderung

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
„Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen in der Regel Voraussetzung”

Förderhöhe: bis zu 50.000€/Projekt und Jahr
Es empfiehlt die bereits geförderten Projekte und Fördersummen vorab anzusehen!

Antragsfristen pro Jahr: 31.01., 31.05. und 30.09.

Detaillierte Infos zu den Fördergrundsätzen und der Antragstellung findet ihr auf den Seiten des Musikfonds.

Quelle: www.musikfonds.de

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen zu den einzelnen Programmen sind überdies Änderungen unterworfen. Bitte vor Antragstellung unbedingt die aktuell zur Verfügung stehenden Infos auf den Webseiten und in den Förderrichtlinien der Förderer zu Rate ziehen!

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