Coronavirus – Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen

Aktualisiert am 20. Juli 2023

Coronavirus - Hilfen für Unternehmen

Diese finanziellen Hilfen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen in der Corona-Krise

Bund und Länder legen derzeit Hilfsprogramme auf, welche die finanziellen Auswirkungen abfedern sollen. Was KMU jetzt schon tun können, wo sie finanzielle Unterstützung bekommen und wer in den jeweiligen Bundesländern eure Ansprechpartner sind, lest ihr hier.

In der Corona-Krise haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, Soforthilfen in Anspruch zu nehmen. Die Antragstellung für alle als Soforthilfen bereitgestellten Mittel soll weniger bürokratisch als üblich gehandhabt werden. Bund und Länder sowie die Förderer und Förderbanken arbeiten derzeit auf Hochtouren, um Hilfe schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Die Antragstellung erfolgt in den meisten Bundesländern online. Die Antragsportale sind teilweise schon freigeschaltet und aufgrund des hohen Aufkommens überlastet.

Bitte bleibt daher geduldig und lasst die Institutionen alle nötigen Vorbereitungen treffen. Ich habe für euch hier die bisher bekannten Programme und die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Für alle, die finanzielle Hilfen beantragen möchten, gilt:

  1. Der aktuelle Liquiditätsengpass muss in den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie begründet liegen.
  2. Über- und Doppelkompensationen sollen von vornherein vermieden werden und werden ggf. im Nachhinein korrigiert. Bitte bedenkt dies und informiert euch auf den Seiten der Förderer und in den Richtlinien, ob und welche Förderprogramme kombiniert werden können.

Der folgende Leitfaden enthält die nötigen Schritte, die jetzt schon von kleinen und mittelständischen Unternehmen angegangen werden können. Eine Liste deutschlandweiter Anlaufstellen und Förderprogramme findet ihr in diesem PDF.

Bleibt zuversichtlich und geduldig, bleibt zuhause und vor allem: bleibt gesund!

(aktualisiert am 29. März 2020)

I. Leitfaden – Was jetzt zu tun ist

1. Den Ausfall dokumentieren

 A. Stornierte Aufträge

  • Vertrag, Bestätigung durch Vertragspartner
  • Verlust in Euro
  • Auflistung bereits investierter Kosten
  • Grund der Absage (eigene Veranlassung, durch Reisebeschränkungen, durch Vertragspartner)
  • Datum der Absage, Kopie der Absage
  • Gibt es eine neue Vereinbarung?

B. Eigene Projekte, abgesagte oder ausgefallene Veranstaltungen, Workshops, Aufträge an Dritte

  • Datum – Ort – Höhe entgangene Einnahmen – Verlust in Euro
  • Fördersumme/Förderer (falls staatlich gefördert)
  • Auflistung bereits geleisteter Zahlungen, wie z. B. Raummiete, Technik, Reise- und Unterbringungskosten etc
  • Auflistung ausstehender, bereits entstandener Verbindlichkeiten
  • Grund der Absage (z. B. auf Anordnung, durch Reisebeschränkungen)
  • Datum der Absage, Kopie der Absage
  • Gibt es einen neuen Termin?

C. Einschätzung der Verluste im laufenden Jahr

  • Anzahl ausgefallener Aufträge, Veranstaltungen, … Euro/ Monat
  • Anzahl ausgefallener Aufträge, Veranstaltungen, … Euro/ Jahr
  • Entspricht … Euro Ausfall
  • Wie hoch sind die Einbußen im Verhältnis zum Vorjahresumsatz?

Nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden muss, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz erforderlich ist und dass die Liquiditätslücke pandemiebedingt ist.

2. Unterlagen für die Beantragung zusammenstellen

Für die Bewilligung – zum Beispiel der Liquiditätshilfe – könnten bestimmte Unternehmensdaten abgefragt werden:

  • Kurze Beschreibung, inwieweit ihr von der Corona-Krise betroffen seid (siehe Punkt 1)
  • Aktuelle BWA, Einnahme-Überschussrechnung oder Jahresabschluss der letzten zwei (bei manchen Institutionen auch drei) Jahre
  • Gewerbeanmeldung
  • in Anspruch genommende andere Förderprogramme
  • Abschätzung des Liquiditätsbedarfs zur Deckung laufender Fixkosten
  • Liquiditätsplanung für die kommenden 12 Monate (Einige Förderer stellen Vorlagen zur Verfügung)

3. Maßnahmen zur Kostensenkung ergreifen

Die Liquiditätslücke schnellstmöglich schliessen.

A. Kurzarbeitergeld

“Mit Kurzarbeitergeld können die Entgeltausfälle der Kurzarbeitenden in Teilen ausgeglichen werden.”
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-01.html

Nähere Informationen finden sich auf den Seiten der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen 

B. Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Rechtsberater Dr. Müller- Boruttau (Beiten Burkhardt) regte im Berlin Partner Townhall Meeting (vom 26.3.2020) an, sich auch um eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge zu bemühen. Eine solche Stundung soll für die nächsten drei Monate möglich sein. Der Antrag muss bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

C. Steuerstundung

„Bedeutet die Zahlung des Steuerbetrages eine erhebliche Härte, kann der/die Steuerpflichtige die ganze oder teilweise Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt beantragen.“

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-03.html

Vorgesehen ist die Möglichkeit der Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen 

Bitte sprecht die folgenden Punkte mit eurer Steuerberatung oder direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab.

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen, d. h. die Zahlung der Steuern wird auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

D. Mietkosten stunden

In der kommenden Woche (KW14) plant der Bund, ein Kündigungsmoratorium für Mieter auf den Weg zu bringen. Das gilt sowohl für Wohnungs- wie für Gewerberäume.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/mieterschutz-neue-schulden-und-geld-fuer-kliniken-diese-massnahmen-will-der-bund-in-der-corona-krise-beschliessen/25668862.html

Der Deutsche Mieterbund setzt sich überdies für einen einzurichtenden Solidarfonds („Sicher-Wohnen-Fonds“) ein. Mit der Übernahme der Miete durch den Fonds, soll die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen verhindert werden.

Quelle: https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/55356-kuendigungsausschluss-solidarfonds-und-zwangsraeumungstopp-notwendig.html

Darüber hinaus empfiehlt sich auch das persönliche Gespräch mit den Vermietern.

E. Sonstige Kosten

  • Passt Materialeinkäufe an die veränderten Nachfragebedingungen an
  • Prüft anhand der BWA, eurer Kontoauszüge und Lieferverträge weitere Einsparmöglichkeiten
  • Sprecht mit eurem Finanzierungspartner über mögliche Anpassungen eurer Kredittilgungen.

F. Versicherung für Betriebsausfall oder Betriebsschließung

Prüft, ob eine derartige Versicherung besteht. Im Falle einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne speziell für euer Unternehmen, die dazu führt, dass ihr eurer Tätigkeit nicht weiter nachgehen könnt, könnte ein Versicherungsschutz greifen. Sprecht mit eurer Versicherung.

4. Verdienstausfall von Selbstständigen nach § 56 ff. Infektionsschutzgesetz

Selbstständige und FreiberuflerInnen haben im Fall einer offiziell verhängten Quarantäne die Möglichkeit, den Verdienstausfall und ggfs. Mehraufwendungen geltend zu machen. Bitte erkundigt euch auf den Webseiten eurer Verwaltung und des Gesundheitsamts.

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu folgendes veröffentlicht:

Was ist Voraussetzung für eine Entschädigung?

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§   31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde, kann Entschädigung nach §§ 56 ff. IfSG auf Antrag erhalten.

Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall.

Entschädigungsberechtigt nach § 56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.908330.php

5. Fördermittel laufende Projekte

Bisher gibt es keine gültige Regelung dazu. Zahlreiche Verbände setzen sich derzeit dafür ein, dass sich die aktuelle Situation nicht negativ auf die ZuwendungsempfängerInnen und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt. Mehr unter: https://kreativ-bund.de/corona

Bitte sprecht mit eurem Fördergeber darüber, wie ihr am besten mit dieser Situation umgeht.

Im Rahmen des Berlin Partner Townhall Meetings am 26.3.2020 empfiehlt Raphael Kube, Leiter der Kundenberatung, Abteilung Wirtschaftsförderung der Investitionsbank Berlin Allen, die einen Zuwendungsbescheid der Programme Gründungsbonus, GRW oder ProFIT haben, sich umgehend mit den Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen und zu prüfen, welche Posten noch über diese bereits bewilligten Förderungen abrechnen lassen.

II. Finanzierungshilfen für KMU

1. Liquiditätshilfen Bund

“Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.”

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-02.html

Hier steht ab sofort das KfW Sonderprogramm 2020 Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zur Verfügung, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Die Mittel sind unbegrenzt. Dieses Sonderprogramm wird über folgende Programme umgesetzt: KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit-Universell sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 (Konsortialfinanzierung). Die Liquiditätsmittel werden nicht über die KfW-Bank beantragt, sondern im

Die Förderbedingungen wurden modifiziert und erweitert. Damit wird Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe der Zugang zu günstigen Krediten für Investitionen und Betriebsmittel erleichtert.

Anträge können sofort bei eurer Bank oder Sparkasse gestellt werden. Es gilt das Hausbankprinzip. Hier findet ihr die Links zu den genannten Programmen und eigens durch Förderinstitutionen eingerichteten Hotlines sowie weitere Maßnahmen der Bundesländer.

2. Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe

Die Corona-Soforthilfe soll Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung für drei Monate, je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden.

Bis die Infrastruktur steht und alle Anträge bearbeitet werden können, wird es noch einen Moment dauern. Bitte bleibt daher geduldig und lasst die Institutionen alle nötigen Vorbereitungen treffen. Die Informationen zur Antragstellung und die Richtlinien sind auf den Webseiten der zuständigen Insitution in eurem Bundesland veröffentlicht. Eine Übersicht findet ihr in diesem PDF. Falls noch keine Info vorliegt, wird diese gerade vorbereitet.

Ein Beispiel, wie Berlin die Antragstellung handhabt, findet ihr hier:

Beispiel Antragstellung Berlin Soforthilfen

Quellen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html
und Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

BMWi (vom 23. März 2020)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

3. Bürgschaften

“Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.”

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Weitere Infos findet ihr im Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

Weitere Förderinstrumente der Bundesländer finden sich als Linkliste in diesem PDF.

III. Sonstige Hilfen

1. BAFA – Beratungsförderung

Mein Tipp: Sucht euch Hilfestellung und Rat durch externe BeraterInnen.
Wenn ihr eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollt, unterstützt euch das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows. Beraterhonorare werden bis zu 50% gefördert.

Mehr Infos: https://www.bafa.de

2. BMWi – Förderprogramm Go-Digital

„Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.“

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200320-altmaier-wir-helfen-unternehmen-dabei-arbeitsfaehig-zu-bleiben.html

Zum Programm: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

IV. Übersicht Veröffentlichungen rund um Soforthilfe I und Soforthilfe II

1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

A. Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ BMWi. (vom 23. März 2020)
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

B. Auswirkungen des Coronavirus: Information und Unterstützung für Unternehmen BMWi. (Stand 16. März 2020)
Hier finden sich Informationen zu den Sofortmaßnahmen, Hotlines für Unternehmen und BürgerInnen sowie Links zu den Förderkrediten der Länder für GründerInnen und KMU.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

C. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus. BMWi.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

2. Deutsche Industrie- und Handelskammertag

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag informiert: Fragen und Antworten rund um das Coronavirus, inklusive Checklisten für die verschiedenen Phasen einer Pandemie. Das wollen Deutsche Unternehmen jetzt wissen
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

3. Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) informiert:
Coronavirus – Hilfen für Unternehmen mit Sitz in Hamburg
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

4. Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert:
Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus – Unterstützung für Berliner Unternehmen
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

V. Übersicht aktuelle Corona-Hilfen und Anlaufstellen

Das Kompetenzzentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes veröffentlicht laufend die aktuellen Daten auf der Webseite https://kreativ-bund.de/corona und in dieser Zusammenstellung:
Übersicht der Fördermaßnahmen der Bundesländer zur Corona-Pandemie, Stand: 9.4.2020

Das hier zum Download bereitgestellte PDF (bis 29.3.2020) enthält eine Übersicht an Anlaufstellen und bereits veröffentlichter Förderprogramme.

Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche erhebt diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die einzelnen Förderprogramme sind Änderungen unterworfen. Als Grundlage für die Antragstellung dient ausschließlich das aktuell online zur Verfügung stehende Informationsmaterial auf den Seiten der Förderinstitutionen. Ob im Einzelnen eine Förderung möglich ist, sowie die Auslegung der Programme selbst, obliegt den Trägern und zuständigen Institutionen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung/auf Gewährung einer Zuwendung. Die Vergabe erfolgt jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Vor Antragstellung empfiehlt es sich, sich auf den Seiten des Förderers eingehend zu informieren und zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Förderung bewilligt wird (z.B. Nachweis der Hilfsbedürftigkeit).

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