Coronavirus – Hilfen für Soloselbständige und FreiberuflerInnen

Aktualisiert am 20. Juli 2023

Coronavirus - Hilfen für Soloselbständige und Freiberufler

Diese finanziellen Hilfen unterstützen Soloselbständige und Kleinstunternehmen (in Berlin & Hamburg auch Vereine und Non-Profit-Organisationen), FreiberuflerInnen, KünstlerInnen und Kreative in der Corona-Krise. 

Bund und Länder legen derzeit Hilfsprogramme auf, welche die finanziellen Auswirkungen abfedern sollen. Was ihr jetzt schon tun könnt, wo ihr finanzielle Unterstützung bekommen könnt und wer in den jeweiligen Bundesländern eure Ansprechpartner sind, lest ihr hier.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen uns vor große Herausforderungen.

Insbesondere Soloselbständige, Kulturschaffende und Kreative treffen die Folgen unmittelbar. Bund und Länder arbeiten daran, die Folgen so weit es geht abzufedern und stellen niedrigschwellige Soforthilfen, Liquiditätsfonds und weitere Maßnahmen in Aussicht. Ich habe in den letzten Tagen sehr genau mitverfolgt, welche Programme aufgelegt werden und für euch die wichtigsten Infos zusammengestellt.

Vorweg: Bis die Infrastruktur steht und alle Anträge bearbeitet werden können, wird es noch einen Moment dauern. Bitte bleibt daher geduldig und lasst die Institutionen alle nötigen Vorbereitungen treffen. Die Informationen zur Antragstellung und die Richtlinien sind auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht. Falls noch keine Info vorliegt, wird diese gerade vorbereitet.

Viele der geplanten Maßnahmen sollen bis zum 30. März veröffentlicht werden.

Darüber hinaus gibt es jetzt schon Hilfen, die in Anspruch genommen werden können und die bereits verfügbar sind. Auch hier muss die Beantragung gut vorbereitet und durchdacht sein. Bitte nehmt euch Zeit und entscheidet, welche Art Förderung euch langfristig am besten unterstützen wird. Es gilt, den jetzt entstandenen Ausfall und einen noch zu bestimmenden Zeitraum in der Zukunft zu überbrücken.

Achtung! Bitte sprecht mit dem Förderer ab, ob ihr die Hilfen mit anderen Leistungen kombinieren könnt. Über- und Doppelkompensationen sollen von vornherein vermieden werden. Ggf. werden sie im Nachhinein korrigiert.

Der folgende Leitfaden enthält die nötigen Schritte, die jetzt schon angegangen werden können. Dieses PDF enthält eine Liste deutschlandweiter Anlaufstellen und Förderprogramme, für die eine Antragstellung bereits möglich ist.

Wir alle sind von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen, auch die Förderer. Sie arbeiten auf Hochtouren, um Hilfe schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Meine Bitte: Bleibt zuversichtlich und geduldig, bleibt zuhause und vor allem: bleibt gesund!

(aktualisiert am 29. März 2020)

I. Leitfaden – Was jetzt zu tun ist

1. Den Ausfall dokumentieren

A. Stornierte Aufträge, abgesagte und ausgefallene Auftritte, Veranstaltungen, Workshops, Stipendien, Keynotes, Panel-Teilnahme etc.

  • Datum – Veranstalter – Honorar/Ausfallhonorar – Verlust in Euro
  • Auflistung bereits investierter Kosten
  • Grund der Absage (eigene Veranlassung, durch Reisebeschränkungen, durch VeranstalterIn)
  • Vertrag, Bestätigung durch AuftraggeberIn
  • Datum der Absage, Kopie der Absage
  • Gibt es einen Ersatztermin?

B. Eigene Projekte, abgesagte oder ausgefallene Veranstaltungen, Workshops, Aufträge an Dritte

  • Datum – Ort – Höhe entgangene Einnahmen – Verlust in Euro
  • Fördersumme/Förderer (falls staatlich gefördert)
  • Auflistung bereits geleisteter Zahlungen, wie z. B. Raummiete, Technik, Reise- und Unterbringungskosten etc.
  • Auflistung ausstehender, bereits entstandener Verbindlichkeiten
  • Grund der Absage (z. B. auf Anordnung, durch Reisebeschränkungen)
  • Datum der Absage, Kopie der Absage
  • Gibt es einen neuen Termin?

C. Einschätzung der Verluste im laufenden Jahr

  • Anzahl ausgefallener Aufträge, Veranstaltungen, … Euro/ Monat
  • Anzahl ausgefallener Aufträge, Veranstaltungen, … Euro/ Jahr
  • Entspricht … Euro Ausfall
  • Wie hoch sind die Einbußen im Verhältnis zum Vorjahresumsatz?

Nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden muss, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz erforderlich ist und dass die Hilfebedürftigkeit pandemiebedingt ist.

2. Ausfallhonorar

Verträge prüfen, ob eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Alternativen prüfen

  • Verlegung auf digitale Medien
  • Monetarisierung durch eigene Kanäle (YouTube, YouTube-Partnerprogramm),
  • Crowdfunding, Patreon.com
  • Statt Präsenzworkshops auf Webinare umsteigen, ggf. von Seiten der Veranstalter mitzuorganisieren

4. Laufende Kosten herabsetzen

Stundung oder Herabsetzung der Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung

Wer sein Einkommen aufgrund von Umsatzeinbrüchen durch Absagen o. ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der Künstlersozialkasse melden. Damit sinken die zukünftigen monatlichen Beitragszahlungen.

Vorgesehen ist die Möglichkeit der Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen

Bitte sprecht die folgenden Punkte mit eurer Steuerberatung oder direkt mit dem zuständigen Finanzamt ab.

    • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
    • Stundung fälliger Steuerzahlungen, d. h. die Zahlung der Steuern wird auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben
    • Erlass von Säumniszuschlägen
    • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Mietkosten für Büro, Atelier, Studio, Wohnung stunden

In der kommenden Woche (KW14) plant der Bund, ein Kündigungsmoratorium für Mieter auf den Weg zu bringen. Das gilt sowohl für Wohnungs- wie für Gewerberäume.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/mieterschutz-neue-schulden-und-geld-fuer-kliniken-diese-massnahmen-will-der-bund-in-der-corona-krise-beschliessen/25668862.html

Der Deutscher Mieterbund setzt sich überdies für einen einzurichtenden Solidarfonds („Sicher-Wohnen-Fonds“) ein. Mit der Übernahme der Miete durch den Fonds, soll die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen verhindert werden.

Quelle: https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/55356-kuendigungsausschluss-solidarfonds-und-zwangsraeumungstopp-notwendig.html

Darüber hinaus empfiehlt sich auch das persönliche Gespräch mit den Vermietern.

5. Verdienstausfall von Selbstständigen nach § 56 ff. Infektionsschutzgesetz

Selbstständige und FreiberuflerInnen haben im Fall einer offiziell verhängten Quarantäne die Möglichkeit, den Verdienstausfall und ggfs. Mehraufwendungen geltend zu machen. Bitte erkundigt euch auf den Webseiten eurer Verwaltung und des Gesundheitsamts.

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu folgendes veröffentlicht:

Was ist Voraussetzung für eine Entschädigung?

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§   31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde, kann Entschädigung nach §§ 56 ff. IfSG auf Antrag erhalten.

Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall.

Entschädigungsberechtigt nach § 56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von  Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.ph

 

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Anspruch auf Entschädigung haben:

  • ArbeitnehmerInnen und Selbstständige, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind.
  • ArbeitnehmerInnen und Selbstständige, die als berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden bzw. eine Behörde die Quarantäne des Kindes angeordnet hat.
  • Arbeitgeber, die ihren ArbeitnehmerInnen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.
  • Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbots geschlossen ist, können zusätzlich den Ersatz von weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben nach § 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen.

https://ifsg-online.de/index.html

 

6. Arbeitslosengeld II (ALG II), Grundsicherung für Selbständige

Nicht nur GeringverdienerInnen sondern auch Selbständige und FreiberuflerInnen, KünstlerInnen und Kreative können eine „HartzIV-Aufstockung“ in Anspruch nehmen, wenn eine Hilfebedürftigkeit gegeben und nachgewiesen ist.

Ab sofort können Anträge telefonisch, per Mail oder Online eingereicht werden. Das Telefonnetz der Agentur für Arbeit wird derzeit wahrscheinlich überlastet sein. Meine Empfehlung: Informiert euch gründlich bei unabhängigen Stellen und stellt den Antrag online.

Unabhängige Informationen und Rechtsberatung finden sich auf der Plattform Hartz4.org: https://www.hartz4.org/selbststaendig-aufstocken/

https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

7. Fördermittel laufende Projekte

Bisher gibt es keine gültige Regelung dazu. Zahlreiche Verbände setzen sich derzeit dafür ein, dass sich die aktuelle Situation nicht negativ auf die ZuwendungsempfängerInnen und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.

Bitte sprecht mit eurem Fördergeber darüber, wie ihr am besten mit dieser Situation umgeht.

Mehr unter: https://kreativ-bund.de/corona

II. Nothilfefonds der Verwertungsgesellschaften und Handreichungen von Verbänden

Einige Verwertungsgesellschaften richten derzeit Notfallfonds für ihre Mitglieder ein oder bieten generell entsprechende Hilfen in Notsituationen an, wie die GEMA, GVL und die VGWort (Sozialfonds).

GEMA – in Vorbereitung sind Schutzschirm LIVE (1), Corona-Hilfsfonds (2)
„Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm erst im Laufe der kommenden Woche auf www.gema.de bereitstellen können. Bis dahin arbeiten wir mit Hochdruck daran, eine einfache Antragstellung sowie schnellstmögliche Auszahlung zu ermöglichen.“ GEMA-NL vom 20. März 2020

GVL – Finanzielle Nothilfe in Höhe von 250 EUR unter bestimmten Voraussetzungen https://www.gvl.de/coronahilfe

VGWort – Sozialfonds
„Gemäß seiner Richtlinien sind Anträge an den Sozialfonds der VG WORT möglich. Es werden Beihilfen für in Not geratene Wortautoren und Verleger gewährt. Für den Antrag sind detaillierte Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig.“

https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Aktuelle_Information/2020-03-17_Aktuelle_Information_Sozialfonds.pdf

Alle Verwertungsgesellschaften im Überblick:
https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/aufsicht_verwertungsges/liste_vg/


VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Solidarität in Zeiten von COVID-19
Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender

https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100?fbclid=IwAR16gLIrMtf9_3igrCt3c_3EgCEI0w-uU8D7hy0ZJxVRiqm6Fe2mQzEsXzQ

VUT – Verband unabhängiger MusikunternehmenInnen e.V.
https://www.vut.de/vut/aktuelles-vut/artikel/details/coronavirus-wichtige-informationen-fuer-vut-musikunternehmerinnen/

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag informiert
Fragen und Antworten rund um das Coronavirus, inklusive Checklisten für die verschiedenen Phasen einer Pandemie
Das wollen Deutsche Unternehmen jetzt wissen:
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

III. Landesmittel: Soforthilfen für FreiberuflerInnen und KünstlerInnen

Anmerk. 15. April 2020: Die Vergabe der Landesmittel wurde angepasst. Siehe Übersicht Fördermaßnahmen VII. Übersicht aktuelle Corona-Hilfen und Anlaufstellen am Endes des Beitrags.

Die Bundesländer richten derzeit spezielle Soforthilfen für Soloselbständige, zu denen auch FreiberuflerInnen, Kulturschaffende, KünstlerInnen und Kreative zählen ein. Die Programme heißen zum Beispiel in Berlin: Soforthilfe II oder in Baden-Württemberg und Niedersachsen: Soforthilfe Corona. Diese Hilfen sind über die Förderbanken oder Ministerien der Bundesländer zu beantragen. Wer für euch zuständig ist, entnehmt ihr bitte diesem PDF. Die Antragstellung wird online erfolgen und zügig beantwortet. Meine Bitte: habt Geduld.

Ich rechne damit, dass bis zum Ende des Monats die Informationen veröffentlicht werden und die Antragstellung zeitnah erfolgen kann. Tragt euch bitte in die betreffenden Newsletter der Fördergeber ein, um aktuelle Informationen zu erhalten.

Soforthilfe II am Beispiel Berlins

Wer kann beantragen?*

• Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben)
• FreiberuflerInnen und
• Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine)
mit bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin.

Was wird gefördert?*

„Die Soforthilfe kann für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand (gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingsaufwendungen u.ä.) eingesetzt werden.
AntragstellerInnen mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 5.000 EUR auch für die Kompensation von Unternehmer-/ Unternehmenseinkünften (bis zu 6 Monate für Soloselbständige und 3 Monate bei Unternehmen) ansetzen.”

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 EUR für AntragstellerInnen mit bis zu 5 Beschäftigten**.

Für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand können

für AntragstellerInnen mit bis zu 5 Beschäftigten* zusätzlich bis zu 9.000 EUR

für AntragstellerInnen mit bis zu 10 Beschäftigten* bis zu 15.000 EUR

beantragt werden.
**Vollzeitäquivalente: entspricht einer Vollzeitarbeitskraft, die während des gesamten Jahres im oder für das Unternehmen tätig war

*Quelle: www.ibb.de

Geplante Soforthilfe II Schutzschirm für Berliner Unternehmen

„Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie FreiberuflerInnen und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.“

Das Landesprogramm Soforthilfe II soll mit 100 Mio. Euro für das laufende Jahr ausgestattet werden. Abhängig vom Volumen der vorrangig einzusetzenden Bundesförderung kann die Soforthilfe II perspektivisch auf 300 Mio. Euro aufgestockt werden.

Art der Förderung: Zuschuss
Maximale Förderhöhe: 5.000 Euro

Der Zuschuss kann ggf. „mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.“

„Die Umsetzung des Programms soll haushaltsmäßig über den Einzelplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erfolgen. Die IBB wird das Programm umsetzen. Die Freigabe der Mittel wird in der kommenden Woche mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses abgestimmt. Eine Überprüfung des Programms ist nach vier Wochen vorgesehen.“

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Es wird dringend gebeten, noch keine Förderanträge zu schicken. Informationen zu den Förderbedingungen, zu den Antragsformularen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der IBB veröffentlicht.

Quelle Pressemitteilung vom 19.3.2020

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php?fbclid=IwAR1QFTjaWNtCSAJDR61tWVlOw8kkmqYWZBXMjcdZHVRzV82WHw7mW2m2hqU

IV. Bundesmittel: Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe

Der Bund hat bereits folgende Hilfen beschieden:

Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe

Die Corona-Soforthilfe soll Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung für drei Monate, je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitequivalente) bzw. 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitaquivalente). Damit sollen die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden.

Bis die Infrastruktur steht und alle Anträge bearbeitet werden können, wird es noch einen Moment dauern. Bitte bleibt daher geduldig und lasst die Institutionen alle nötigen Vorbereitungen treffen. Die Informationen zur Antragstellung und die Richtlinien sind auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht. Falls noch keine Info vorliegt, wird diese gerade vorbereitet.

Ich rechne damit, dass zeitnah erste Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Förderbanken veröffentlicht werden. Die Antragstellung wird online möglich sein.

Bitte schaut regelmäßig auf der Seite der für euer Bundesland zuständigen Förderbank nach. Eine Übersicht findet ihr in diesem PDF. Bitte bleibt auch hier geduldig und gebt den Förderern die Zeit, um stabile, funktionierende Infrastrukturen zu schaffen.

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html

Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
BMWi (vom 23. März 2020)

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Mehr Infos:
Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19

Eine Übersicht der Hilfsangebote und Soforthilfen des Bundes und der Länder samt Kontakt sobald verfügbar (wird laufend aktualisiert) findet ihr hier https://kreativ-bund.de/corona.

V. Die Antragstellung am Beispiel Berlins

Beispiel Antragstellung Berlin Soforthilfen

VI. Weitere Hilfen und Notfallfonds des Bundes

Kurzarbeitergeld
Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
Liquiditätshilfen
Bürgschaften

Weiterführende Informationen finden sich hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

VII. Übersicht aktuelle Corona-Hilfen und Anlaufstellen

Das Kompetenzzentrum der Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes veröffentlicht laufend die aktuellen Daten auf der Webseite https://kreativ-bund.de/corona und in dieser Zusammenstellung:
Übersicht der Fördermaßnahmen der Bundesländer zur Corona-Pandemie, Stand: 9.4.2020

Das hier zum Download bereitgestellte PDF (bis 29.3.2020) enthält eine Übersicht an Anlaufstellen und bereits veröffentlichter Förderprogramme.

Alle Angaben ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche erhebt diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die einzelnen Förderprogramme sind Änderungen unterworfen. Als Grundlage für die Antragstellung dient ausschließlich das aktuell online zur Verfügung stehende Informationsmaterial auf den Seiten der Förderinstitutionen. Ob im Einzelnen eine Förderung möglich ist, sowie die Auslegung der Programme selbst, obliegt den Trägern und zuständigen Institutionen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung/auf Gewährung einer Zuwendung. Die Vergabe erfolgt jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Vor Antragstellung empfehle ich, sich auf den Seiten des Förderers eingehend zu informieren und zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Förderung bewilligt wird (z.B. Nachweis der Hilfsbedürftigkeit).

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