Weltoffenes Berlin – Neues Förderprogramm zur Integration von Kulturschaffenden

Aktualisiert am 3. Mai 2023

 

Neues Förderprogramm des Senats für Kultur und Europa
Weltoffenes Berlin – das neue Förderprogramm des Senats für Kultur und Europa

 

Förderung von Fellowships und Projekten zur beruflichen Integration

Der Senat stärkt die soziale und weltoffene Ausrichtung der Metropole Berlin.

In vielen Ländern erfahren Menschen derzeit Einschränkungen ihrer kulturellen Entfaltung und müssen oder wollen aus diesem Grund ihre Länder verlassen.

Mit dem Programm Wirtschaftsfreiheit und kulturelle Freiheit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sollen professionelle Kunst, Medien- und Kulturschaffende, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen müssen oder wollen, unterstützt werden, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Berlins zu finden.

Gefördert werden Fellowships für maximal ein Jahr und Projekte, die der beruflichen Integration dieser Zielgruppe in Berlin dienen.

 

Fellowship-Programm „Weltoffenes Berlin“

Als Berliner KulturakteurInnen könnt ihr euch um die Durchführung von Fellowships bewerben mit denen ihr der Zielgruppe den Zugang ins Berufsleben erleichtern wollt.

Die maximal einjährigen Fellowships sollen den genannten professionellen Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dir, als dem oder der antragstellenden KulturakteurIn ermöglichen.

Gefördert wird jedes Fellowship für max. 12 Monate mit bis zu 2.500 Euro pro Monat zur Finanzierung projektbezogener Kosten.

Zum Programm

 

Förderprogramm „Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“

Mit diesem Programm werden Projekte gefördert, die der beruflichen Integration der oben genannten Zielgruppe in Berlin dienen.

Förderfähig sind Projekte zur beruflichen Beratung, Unterstützung und Vernetzung von professionellen Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden aller Sparten, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen Situation verlassen haben.

Antragsberechtigt sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure mit Sitz in Berlin, die juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personenvereinigungen des Privatrechts sind.

Beantragt werden können projektbezogene Sach- und Personalkosten.

Zum Programm

 

Kontakt:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Christine Krause
T 030 – 90 228 – 745
Christine.Krause@kultur.berlin.de

Übersicht:
Die Antragsunterlagen liegen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch vor.

 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen zu den einzelnen Programmen sind regelmäßig Änderungen unterworfen. Bitte vor Antragstellung unbedingt die aktuell zur Verfügung stehenden Infos auf den Webseiten und in den Förderrichtlinien der Förderer zu Rate ziehen!

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