Aktualisiert am 21. März 2023
Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung (GHS)
Der Mensch steht im Fokus der Hertie-Stiftung. Gegründet 1974 baut sie auf dem Lebenswerk des 1972 verstorbenen Stifters Georg Karg, Inhaber der Hertie Waren- und Kaufhaus GmbH auf. Die Hertie-Stiftung verfügt über ein Vermögen von 1 Milliarde Euro und gehört laut eigener Aussage zu den größten privaten Stiftungen Deutschlands. Sie arbeitet operativ und fördernd.
Zielsetzung
Ziel ist es, Lösungen zu finden, die dem Menschen nützen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen führen. Die Förderbereiche sind: Neurowissenschaften, Bildung (Erziehung zur Demokratie) und Gesellschaftliche Innovation (Europäische Integration). Gefördert werden modellhafte und innovative Vorhaben im Rahmen der definierten Förderbereiche.
„Innerhalb dieser Themen investieren wir in Menschen und entwickeln Projekte, die als Impulsgeber, gute Beispiele und Multiplikatoren dienen.”
Wer darf beantragen?
Die Förderung richtet sich an Institutionen und Einrichtungen (nicht an Einzelpersonen). „Die Institution bzw. Einrichtung sollte ihren Sitz oder eine Betriebsstätte, mindestens jedoch einen Vertreter, in der Europäischen Union haben.”
Antragstellung
Zu Gunsten von innovativen, modellhaften Projektideen verzichtet die Stiftung auf bürokratische Hürden, wie Antragsformulare und Antragsfristen. Stattdessen bittet die Hertie-Stiftung um eine formlose, schriftliche Projektskizze. Die Berücksichtigung der Förderbereiche und der Förderrichtlinie bleibt Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung.
Eckdaten
Förderart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anschubfinanzierung, Zuschuss
Förderhöhe: siehe bereits geförderten Projekte
Antragsfristen: laufend
Einen ersten Eindruck gibt es hier: 40 Jahre Hertie-Stiftung
Detaillierte Infos zu den Fördergrundsätzen und der Antragstellung findet ihr auf den Seiten der Hertie-Stiftung.
Quelle: www.ghst.de