Aktualisiert am 28. März 2023
Staatliche Zuwendungen werden an juristische und natürliche Personen vergeben, um bei diesen bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen.
„Zuwendungen sind Gelder, die der Staat zur aktiven Förderung bestimmter Zwecke einsetzt, an denen er ein erhebliches Interesse hat.”
Zum Beispiel in Bezug auf die Energiewende, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Integration von Geflüchteten oder Aufklärung, politische Bildung und Projekte für Toleranz und eine bunte Gesellschaft als Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Homophobie und mehr.
Es handelt sich nicht um Geschenke. Die staatliche Zuwendung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zur Erreichung der Ziele legt die Förderinstitution bestimmte Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, um eine staatliche Zuwendung beantragen zu können. Die Förderinstitution prüft, ob alle Kriterien erfüllt sind, ob der Antragsteller, die Antragstellerin und das Vorhaben förderfähig sind. Und das solltest du auch.
Wenn du diese Fragen mit Ja beantworten kannst, hast du die richtige Fördermaßnahme gefunden:
- Bist du, ist das antragstellende Unternehmen oder der Verein antragsberechtigt?
- Sind alle Förderkriterien erfüllt und in der Projektbeschreibung angegeben?
- Sind alle Positionen im Finanzierungsplan förderfähig? (siehe Förderkriterien, Förderrichtlinie)
Alle mit „Ja” beantwortet? Glückwunsch!
Los geht’s: Förderer kontaktieren und Antrag stellen!
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Mehr zum Umfang staatlicher Zuwendung in Deutschland findest du hier: