Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Aktualisiert am 20. Juli 2023

Lolla Papierblumen

Die Laufzeit des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen endet am 31.12.2022

Mit dem Sonderfonds Kultur stellt der Bund 2,5 Milliarden Euro zur Absicherung von Kulturveranstaltungen bereit. Kulturveranstalter sollen ermutigt werden, weiterhin u.a. Aufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Vorführungen und Festivals zu planen und unter Pandemiebedingungen durchzuführen. Kleinere Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf Ticketeinnahmen. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen pandemiebedingte Absagen.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen:

1) Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 BesucherInnen, die ab dem 1. Juli durchgeführt werden und Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern, die ab 1. August stattfinden, wenn diese pandemiebedingt mit geringerer TeilnehmerInnenzahl stattfinden müssen. Es handelt sich um einen Zuschuss auf die Einnahmen aus den ersten 1000 Tickets.

2) Die Ausfallabsicherung übernimmt 80 Prozent der Kosten pandemiebedingter Absagen, Teilabsagen und Verschiebungen für Kulturveranstaltungen ab 2.000 TeilnehmerInnen, ab dem 1. September 2021.

Die Veranstaltungen müssen VOR Veranstaltungsbeginn angemeldet werden!

Alle Infos und die Anmeldung unter: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de


Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Kulturförderpunkt Berlin bieten dazu gemeinsam mit der Beauftragten für Kultur und Medien eine Infoveranstaltung an:

Online
28. Juni 2021
14 bis 15:30 Uhr

Info: Infosession // Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Anmeldung: >>INFOSESSION


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